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Das Reglement

Reglement

Stand 15.MÄRZ 2024
  1. Das vorliegende Reglement gilt für die Erzgebirgstour 2024. Veranstalter dieser Rundfahrt ist der Radsportverein Aue e.V.
  2. Mit Meldung und Teilnahme an der Erzgebirgstour erkennt jede(r) Sportler/-in diese genannten Regularien an.
  3. Jede(r) Teilnehmer/-in ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieses Reglements vertraut zu machen.
  1. Die Erzgebirgstour 2024 beginnt am 14.Juni und endet am 16.Juni.
  2. Anmeldeschluss ist der 14.Juni um 15:00 Uhr. Nachmeldungen vor Ort sind nicht möglich.
  3. Für die Erzgebirgstour 2024 gilt ein Teilnehmerlimit von 300 Startern.
  4. Die vorab Startunterlagen versenden wir per E-Mail ab dem 07.Juni an die Teilnehmer/-innen. Alle weiteren Startunterlagen stehen am Veranstaltungstag zur Verfügung.
  5. Wer nicht rechtzeitig zum Start erscheint wird mit einer Zeitstrafe von fünf Minuten belegt – nur so können wir einen fairen und geordneten Ablauf gewährleisten.
  6. Fahrer-/innen welche die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nicht einhalten können, müssen das Rennen ggf. nach STVO beenden.
    Eine Mindestgeschwindigkeit gilt auf folgenden Etappen:

– Etappe 1 – 27 km/h

– Etappe 3 – 22 km/h

Bei technischem Defekt oder Sturz ist ein Start an der Folgeetappe möglich.

  1. Die Erzgebirgstour ist offen für alle Breiten-, Hobby- und Freizeitradsportler (m, w, d). Nicht startberechtigt sind Sportler und Sportlerinnen einer bei der UCI (Union Cycliste Internationale) gemeldeten Sportgruppe. Lizenznehmer (m, w, d) des BDR sind, unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkung, startberechtigt. Über eine Teilnahme von Sportlern/Sportlerinnen anderer Sportverbände mit vergleichbarer sportlicher Qualifikation entscheidet der Veranstalter im Einzelfall. Anmeldende, die in den letzten 5 Jahren in Dopingdelikte verstrickt waren (als Sportler/Sportlerin oder in anderen Funktionen) sind nicht startberechtigt.
  2. Eine Teilnahme ist allein oder im Team möglich. Für die Teilnahme an der Mannschaftswertung werden mind. 3 Fahrer(innen) benötigt. Es genügt die Anmeldung, die Anerkennung des Reglements sowie des Haftungsausschlusses und die Entrichtung des jeweiligen Organisationsbetrages.
  1. Die Startgebühr ist einmalig zu entrichten und beträgt 189 Euro.
  2. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrages, wenn ein Teilnehmer zur Veranstaltung nicht antritt. Ein Startplatztausch ist jedoch bis zum 14.Juni möglich.
  1. Bei Nutzung der Sammelanmeldung (mind. 3 Fahrer(innen)) erhalten Teams einen Nachlass in Höhe von 10% auf die Startgebühr für die Erzgebirgstour 2024. Ab 6 Fahrer(innen)) sind es 20% und ab 10 Fahrer(innen)) sind es 30%.
  2. Werde Mitglied beim RSV AUE (www.rsv-aue.de). Im Anschluss erhälst Du einen Rabatt-Code in Höhe von 10% für die Erzgebirgstour 2024
  1. Es gelten die Materialbestimmungen des BDR. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Beleuchtung ist nicht erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind bei Rennen mit Massenstart ausdrücklich nicht zugelassen:

– Scheibenräder vorn und/oder hinten
– Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
– Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends)
– Fahrradanhänger aller Art
– Packtaschen und andere Zuladungen
– Trinkflaschen aus Glas oder zerbrechlichen Materialien
– Einräder, Sitz- und Liegeräder
– Tandems (ausgenommen bei evtl. Sonderwertungen)
– Handbikes (ausgenommen bei evtl. Sonderwertungen)
– Beim Einzelzeitfahren sind Lenkeraufsätze sowie Scheibenräder erlaubt.

  1. Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss ein Prüfsiegel eines international anerkannten Prüfinstitutes aufweisen (z. B. DIN-Norm 33954, SNELund/ oder ANSI-Norm, EC oder GS; EN 1078). Fahren ohne Helm wird mit einer Zeitstrafe geahndet. Dauerhaftes Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.
  2. Die Startnummer dient der Identifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Sie ist gut sichtbar und in voller Größe zu befestigen.
  1. Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften (sportarttypisch eng anliegend), sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet mit freiem Oberkörper zu fahren.
  2. Der Gesamt-Führende der Einzelwertung ist verpflichtet, dass “Gelbe Trikot/Helm” zu tragen.
  3. Der Gesamt-Führende der Bergwertung ist verpflichtet, dass “Gepunktete Trikot/Helm” zu tragen.
  4. Der Gesamt-Führende der Sprintwertung ist verpflichtet, dass “Grüne Trikot/Helm” zu tragen.
  5. Die Gesamt-Führende der Frauen-Wertung ist verpflichtet, dass “Rote Trikot/Helm” zu tragen.
  6. Der Gesamt-Führende der Nachwuchswertung ist verpflichtet, dass “Weiße Trikot/Helm” zu tragen.
  7. Der Gesamt-Führende der Masterswertung ist verpflichtet, dass “Blaue Trikot/Helm” zu tragen.
  8. Das Gesamt-Führende Team der Mannschaftswertung ist verpflichtet, die “NEON-GELBEN HELME” der Marke Lazer zu tragen.
  9. Wenn ein Fahrer im Besitz mehrerer Trikots ist, trägt er das mit der höheren Wertigkeit. Dabei gilt folgende Reihenfolge: Gelb, Rot, Weiß, Blau, Gepunktet, Grün. Das jeweilige Trikot wird dann vom Zweitplatzierten in der Wertung präsentiert. Als Träger gilt dennoch der Führende, auch wenn er es – außer bei der Siegerehrung – gar nicht tatsächlich trägt.
  1. Nach jeder Etappe erhält der aktuell Führende der Sonderwertungen im Rahmen einer kleinen Siegerehrung sein Wertungstrikot/Helm überreicht.
    Der Etappensieger wird zusätzlich mit dem legendären “Tourlöwe” geehrt.
  2. Das Gelbe Trikot: Dieses « maillot jaune » unterscheidet den Führenden im Klassement der Gesamtzeit.
    Auszeichnungen: Pokal an den Endsieger sowie den anderen beiden Podestfahrern. Der Gesamtsieger darf sein erworbenes „Gesamtsiegertrikot/Helm“ behalten.
  3. Das Gepunktete Trikot: Dieses „maillot à pois rouges“ belohnt den besten Bergfahrer der Tour.
    Auszeichnungen: Pokal an den Endsieger. Der Gesamtsieger darf sein erworbenes „Bergtrikot/Helm“ behalten.
  4. Das Grüne Trikot: Dieses „maillot vert“ belohnt den besten Sprinter der Tour.
    Auszeichnungen: Pokal an den Endsieger. Der Gesamtsieger darf sein erworbenes „Sprintertrikot/Helm“ behalten.
  5. Das Rote Trikot: Dieses „maillot rouge“ belohnt die schnellste Fahrerin der Tour.
    Auszeichnungen: Pokal an die Endsiegerin. Die Gesamtsiegerin darf ihr erworbenes „Trikot/Helm” behalten.
  6. Das weiße Trikot: Dieses „maillot blanc“ belohnt den schnellstes Nachwuchsfahrer der Tour (Jahrgang 1999 und jünger) in der Gesamtwertung.
    Auszeichnungen: Pokal an den Endsieger. Der Gesamtsieger darf sein erworbenes „Trikot/Helm” behalten.
  7. Das blaue Trikot: Dieses „maillot bleu“ belohnt den schnellsten Senior/Master der Tour (Jahrgang 1979 und älter) in der Gesamtwertung.
    Auszeichnungen: Pokal an den Endsieger. Der Gesamtsieger darf sein erworbenes „Trikot/Helm” behalten.
  8. Mannschaftwertung: Es gibt NEON-GELBE HELME  von LAZER. Der „jaune fluo“ belohnt das schnellste Team der Tour (mind. 3 Fahrer und mehr). Für die Teamwertung werden die Zeiten der jeweils zwei bestplatzierten Fahrer pro Mannschaft einer Etappe addiert. Sobald eine Mannschaft weniger als zwei Fahrer an den Start einer Etappe bringt, wird sie automatisch aus der Wertung gestrichen, da sie nicht mehr gewertet werden kann. Um das Gesamtergebnis zu erhalten, werden die Zeiten jeder Etappe summiert. Auszeichnungen: Pokal an das schnellste Team. Die erworbenen „Helme” dürfen behalten werden.
  9. Teilnehmerauszeichnung: Alle Teilnehmer erhalten ein Finisher-Präsent sowie eine Urkunde (Online abrufbar). Bei jeder Siegerehrung gibt es für die Top 3 jeder Kategorie zusätzlich “Präsente” von SKS.

  1. Zu Eurer Sicherheit werden auf der abgesperrten Strecke mehrere Pkw und ggf. Motorräder der Organisation im Rennen eingesetzt, u.a. auch ein gekennzeichnetes Fahrzeug mit Rettungsassistent. Bitte macht den Fahrzeugen bei Bedarf Platz wenn diese Euch überholen wollen. Die Fahrzeuge sind angewiesen beim Überholvorgang zu hupen, um Euch entsprechend zu warnen! Nur so können wir gewährleisten, dass das Rennen reibungslos abläuft und Eure Sicherheit im Notfall bestmöglichst garantiert ist!
  2. Die Sicherstellung des Rennverlaufes erfolgt durch:
    a) ein erstes und zweites Führungsfahrzeug, welches sich immer vor den ersten Fahrern befindet
    b) ein drittes und viertes Begleitfahrzeug (Materialwagen), welches sich bei den Verfolgern oder hinter dem Peloton befindet
    c) ein Schlussfahrzeug sowie ein Rettungswagen (DRK), welches sich hinter dem letzten Fahrer befindet und ärztliche sowie technische Hilfe leisten kann
    d) Berg, – und Sprintwertungsbetreuer
    e) Start- und Zielbetreuer
    f) Streckenposten
  1. Die Rennleitung und die Teilnehmer versammeln sich mindestens fünf Minuten vor dem Etappenstart am vereinbarten Treffpunkt. Auf Teilnehmer die zu spät kommen, wird nicht gewartet.
  2. Die Startfreigabe erfolgt von einem Führungsfahrzeug über eine Startfahne (außer beim Einzelzeitfahren)
  3. Sollte das Etappenziel eines Fahrers aufgrund eines Raddefektes nicht erreicht werden, erhält der Fahrer die Zeit des Tages-letzten gutgeschrieben, der die Ziellinie überquert sowie eine Zeitstrafe von 5 Minuten. Technische Hilfe kann der Fahrer jedoch sowohl von anderen Teilnehmern, als auch von Dritten annehmen.
  4. Sollte das Etappenziel eines Fahrers aufgrund eines selbstverschuldenen Fahrfehlers (abkommen vom Streckenverlauf) nicht erreicht werden, erhält der Fahrer die Zeit des Tages-letzten gutgeschrieben, der die Ziellinie überquert hat sowie eine Zeitstrafe von 5 Minuten.
  5. Sollte das Etappenziel eines Fahrers aufgrund eines Sturzes oder anderen Grundes nicht erreicht werden, erhält der Fahrer die Zeit des Tages-letzten gutgeschrieben, der die Ziellinie überquert hat sowie eine Zeitstrafe von 5 Minuten.
  6. Erworbene Sprint,- und Bergwertungspunkte auf der Etappe sind ungültig, wenn der Teilnehmer das Etappenziel nicht erreicht.
  1. Fahrer(innen), welche die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nicht einhalten können, müssen die Etappe ggf. nach STVO beenden. Den Anweisungen der Rennleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
  1. Die Zeitmessung erfolgt mit einem Transponder, den alle Teilnehmer bei der Akkreditierung erhalten. Die Rückgabe des Transponders erfolgt nach der letzten Etappe. Nicht innerhalb von vier Wochen zurückgegebene Transponder werden mit 60,- EUR in Rechnung gestellt.

1. Gestartet wird im 30-Sekunden-Takt.
2. Gestartet wird gemäß Gesamtwertung nach Etappe 1 in umgekehrter Reihenfolge. Der letzte des Gesamtklassements startet zu ERST. Der Gesamtführende als LETZTES.
3. Windschattenfahren ist nicht erlaubt und wird mit einer Zeitstrafe von 5 Minuten oder bei Wiederholung auch mit Disqualifikation geahndet.

  1. Es gibt in 2024 vier Bergkategorien.
  2. Für die besten „Kletterer“ unter den Teilnehmern gibt es unterschiedlich viele Punkte bei Erreichen oder Überqueren des Messpunktes oben am Berg.
  3. Der beste Kletterer einer Rundfahrt und Gewinner des Bergtrikots ist dann der Fahrer, der am Ende die meisten Punkte auf seinem Konto hat. Bei Punktegleichheit entscheidet die Anzahl der Etappensiege.
  4. Die Kategorien teilen sich wie folgt auf:
 
1) 3. Kategorie: 4, 3, 2, 1 (für die ersten 4 Fahrer)

2) 2. Kategorie: 10, 7, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 6 Fahrer)
3) 1. Kategorie: 14, 11, 8, 6, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 8 Fahrer)
4) HC Kategorie: 18, 15, 12, 9, 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 10 Fahrer)

  1. Für die besten „Sprinter“ unter den Teilnehmern gibt es unterschiedlich viele Punkte bei Erreichen oder Überqueren des Wertungsmesspunktes am Zwischensprint oder im Ziel.
  2. Der beste Sprinter einer Rundfahrt und Gewinner des Trikots ist dann der Fahrer, der am Ende die meisten Punkte auf seinem Konto hat. Bei Punktegleichheit entscheidet die Anzahl der Etappensiege.
  3. Bei der Sprint–Zielankunft auf der 1. Etappe und 2.Etappe (Einzelzeitfahren) werden jeweils für die ersten 20 Fahrer Punkte vergeben. Bei den Zwischensprints auf Etappe 1 und Etappe 2 sowie Etappe 3 erhalten die ersten 10 Fahrer Punkte. Die Einteilung sieht wie folgt aus:

1) Zielankunft: 20, 19, 18, 17, 16, 15, 14, 13, 12, 11, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 20 Fahrer)
2) Zwischensprints: 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 10 Fahrer)

  1. Bei der Erzgebirgstour 2024 gibt es Zeitgutschriften. Im Ziel aller Teilstücke erhalten die ersten drei Fahrer 10, 6, 4 Sekunden für das Gesamtklassement gutgeschrieben.
  2. Zudem werden an allen Zwischenwertungen (Berg,- und Sprintwertung) an die drei ersten Fahrer noch 8, 5 und 2 Bonussekunden für das Gesamtklassement gutgeschrieben.
  1. Für seine Verpflegung während der Etappe in Form von Getränke und Nahrung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Betreuern ist es erlaubt stationär zu verpflegen. Deshalb ist Verpflegung an Gefahrenstellen untersagt und findet wünschenswerterweise nur am Berg statt. Verpflegung aus dem Teamfahrzeug während des Rennens ist erlaubt.
  1. Während der Tour wird den Fahrern untersagt, unerlaubte Substanzen zu sich zu nehmen.
  2. Im Kampf gegen den Doping schließen wir uns der IOC Dopingliste an. Eine Verletzung hat für den Fahrer den Tourausschluss sowie eine Sperre für die nächste TOUR zur Folge.

Versicherung und Haftungsausschluss

  1. Die Teilnahme an der Erzgebirgstour erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren eines Jedermann-Straßenradrennens bekannt sind.
  2. Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren des Rennens noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen – als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen – verursacht durch Teilnehmer der Erzgebirgstour, nicht angemeldete und auf der Strecke befindliche Freizeitsportler, unkontrollierte Ausfahrten von Grundstücken insbesondere privaten.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für beschädigte sowie abhanden gekommene Gegenstände wie beispielsweise Fahrräder, Ausrüstungen, Zubehör, Bekleidungsstücke, Wertgegenstände der Teilnehmer und begleitender Personen. Das gilt auch für hinterlegte Sachen und Gegenstände. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.
  4. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen werden kann, wenn er gegen das Reglement verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
  5. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung zur Teilnahme zugleich, dass er bei einer in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsanstalt für die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden in einer für solche Veranstaltungen angemessenen und ausreichenden Höhe versichert ist.

Einwilligungserklärung

  1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
    2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch uneingeschränkt ohne zeitliche und räumliche Begrenzung veröffentlicht werden dürfen.
  1. Vervollständigungen, Anpassungen und Aktualisierungen behält sich der Veranstalter vor.

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