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Das Reglement

Reglement

Stand 27.Februar 2026
  1. Das vorliegende Reglement gilt für die Erzgebirgstour 2026. Veranstalter dieser Rundfahrt ist der Radsportverein Aue e.V.
  2. Mit Meldung und Teilnahme an der Erzgebirgstour erkennt jede(r) Sportler/-in diese genannten Regularien an.
  3. Jede(r) Teilnehmer/-in ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieses Reglements vertraut zu machen.
  1. Die Erzgebirgstour 2026 (Edition 1 im Westerzgebirge der Rennserie „Dreierlei im Gebirg“) wird am 23.August ausgetragen.
  2. Anmeldestart ist der 11.April um 15:00 Uhr. Anmeldeschluss ist der 23.August um 8:00 Uhr. Nachmeldungen vor Ort sind nicht möglich.
  3. Die vorab Startunterlagen versenden wir per E-Mail ab dem 15.August an die Teilnehmer/-innen. Alle weiteren Startunterlagen stehen am Veranstaltungstag zur Verfügung.
  4. Fahrer-/innen welche die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nicht einhalten können, müssen das Rennen ggf. nach STVO beenden. Die Mindestgeschwindigkeit beträgt 20 km/h
  1. Die Erzgebirgstour ist offen für alle Breiten-, Hobby- und Freizeitradsportler (m, w, d). Nicht startberechtigt sind Sportler und Sportlerinnen einer bei der UCI (Union Cycliste Internationale) gemeldeten Sportgruppe. Lizenznehmer (m, w, d) des BDR sind, unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkung, startberechtigt. Über eine Teilnahme von Sportlern/Sportlerinnen anderer Sportverbände mit vergleichbarer sportlicher Qualifikation entscheidet der Veranstalter im Einzelfall. Anmeldende, die in den letzten 5 Jahren in Dopingdelikte verstrickt waren (als Sportler/Sportlerin oder in anderen Funktionen) sind nicht startberechtigt.
  2. Es genügt die Anmeldung, die Anerkennung des Reglements sowie des Haftungsausschlusses und die Entrichtung des jeweiligen Organisationsbetrages.
  1. Jede Edition der Erzgebirgstour im Rahmen von „Dreierlei im Gebirg“ ist ein eigenständiges Rennen und kann unabhängig von der Gesamtwertung bestritten werden.

    Eine Teilnahme an einzelnen Editionen ist jederzeit möglich.
    Die dreijährige Gesamtwertung wird durch den Veranstalter automatisch geführt und nach jeder Edition aktualisiert und veröffentlicht.

Die Startgebühr ist je Edition einmalig zu entrichten und beträgt:

  • 69,00 € bei Anmeldung bis Ende April

  • 79,00 € bei Anmeldung bis Ende Juli

  • 89,00 € bei Anmeldung bis einschließlich 23. August

Optional kann ein Verpflegungspaket hinzugebucht werden:
  • Nudelbuffet (auch vegan): 9,95 €

Getränke sind nicht enthalten und vor Ort selbst zu bezahlen.

Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrages, wenn ein Teilnehmer zur Veranstaltung nicht antritt. Ein Startplatztausch ist jedoch bis zum 22.August möglich.

  1. Werde Mitglied beim RSV AUE (www.rsv-aue.de). Im Anschluss erhältst Du einen Rabatt-Code in Höhe von 10% für die Erzgebirgstour 2026 sowie das Verpflegungspaket kostenfrei.
  1. Es gelten die Materialbestimmungen des BDR. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Beleuchtung ist nicht erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind bei Rennen mit Massenstart ausdrücklich nicht zugelassen:

– Scheibenräder vorn und/oder hinten
– Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
– Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends)
– Fahrradanhänger aller Art
– Packtaschen und andere Zuladungen
– Trinkflaschen aus Glas oder zerbrechlichen Materialien
– Einräder, Sitz- und Liegeräder
– Tandems (ausgenommen bei evtl. Sonderwertungen)
– Handbikes (ausgenommen bei evtl. Sonderwertungen)

  1. Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss ein Prüfsiegel eines international anerkannten Prüfinstitutes aufweisen (z. B. DIN-Norm 33954, SNELund/ oder ANSI-Norm, EC oder GS; EN 1078). Fahren ohne Helm wird mit einer Zeitstrafe geahndet. Dauerhaftes Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.
  2. Die Startnummer dient der Identifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Sie ist gut sichtbar und in voller Größe zu befestigen.
  1. Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften (sportarttypisch eng anliegend), sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet mit freiem Oberkörper zu fahren.
  2. Der Gesamt-Führende der Einzelwertung ist verpflichtet, dass “Gelbe Trikot” zu tragen. Dieses « maillot jaune » unterscheidet den Führenden im Klassement der Gesamtzeit.
  3. Der Gesamt-Führende der Bergwertung ist verpflichtet, dass “Gepunktete Trikot” zu tragen. Dieses „maillot à pois rouges“ belohnt den besten Bergfahrer der Tour.
  4. Der Gesamt-Führende der Sprintwertung ist verpflichtet, dass “Grüne Trikot” zu tragen. Dieses „maillot vert“ belohnt den besten Sprinter der Tour.
  5. Die Gesamt-Führende der Frauen-Wertung ist verpflichtet, dass “Rote Trikot” zu tragen. Dieses „maillot rouge“ belohnt die schnellste Fahrerin der Tour.
  6. Der Gesamt-Führende der Nachwuchswertung ist verpflichtet, dass “Weiße Trikot” zu tragen. Dieses „maillot blanc“ belohnt den schnellstes Nachwuchsfahrer der Tour (Jahrgang 2003 und jünger) in der Gesamtwertung.
  7. Der Gesamt-Führende der Masterswertung ist verpflichtet, dass “Blaue Trikot” zu tragen. Dieses „maillot bleu“ belohnt den schnellsten Senior/Master der Tour (Jahrgang 1978 und älter) in der Gesamtwertung.
  8. Wenn ein Fahrer im Besitz mehrerer Trikots ist, trägt er das mit der höheren Wertigkeit. Dabei gilt folgende Reihenfolge: Gelb, Rot, Weiß, Blau, Gepunktet, Grün. Das jeweilige Trikot wird dann vom Zweitplatzierten in der Wertung präsentiert. Als Träger gilt dennoch der Führende, auch wenn er es – außer bei der Siegerehrung – gar nicht tatsächlich trägt.
  1. Jede Edition der Erzgebirgstour wird als eigenständiges Rennen mit eigener Siegerehrung ausgetragen.
    In jeder Edition werden die Top 3 der jeweiligen Wertungen ausgezeichnet.

    Der Etappensieger wird mit dem legendären “Tourlöwe” geehrt. Platz 1 bis 3 jeder Wertung erhält eine offizielle Editionsmedaille sowie ein Präsent. 

  2. Teilnehmerauszeichnung: Alle Teilnehmer erhalten ein Finisher-Präsent sowie eine Urkunde (Online abrufbar). Bei jeder Siegerehrung gibt es für die Top 3 jeder Kategorie zusätzlich “Präsente”.
  1. Die Erzgebirgstour wird im Rahmen von „Dreierlei im Gebirg“ als dreijährige Rennserie ausgetragen

  2. Edition 1 – 2026 (Westerzgebirge); Edition 2 – 2027 (Osterzgebirge); Edition 3 – 2028 (Mittleres Erzgebirge)

  3. Alle drei Editionen bilden gemeinsam eine übergeordnete Gesamtwertung. Die erzielten Zeiten und Resultate werden über alle Editionen hinweg addiert. Damit entsteht eine fortlaufende Serie mit einem finalen Höhepunkt im Jahr 2028.                                    
  4. Nach Edition 2 (2027) werden die Ergebnisse aus 2026 und 2027 zusammengeführt. Nach Edition 3 (2028) ergibt sich aus allen addierten Resultaten der finale Gesamtsieger.

  5. Ab der zweiten Edition (2027) werden neben den Editionswertungen zusätzlich die aktuell führenden Fahrerinnen und Fahrer der Overall-Gesamtwertung (2026–2027) ausgezeichnet.

  6. Mit Edition 3 im Jahr 2028 endet die Serie offiziell. Die finalen Top 3 jeder Wertung werden im Rahmen der großen Abschlussehrung ausgezeichnet. Zusätzlich erhalten die Top 3 jeder Wertung ein exklusives Final-Präsent, das erst im Jahr 2028 offiziell bekanntgegeben wird. Damit bleibt das Finale ein besonderer Höhepunkt und Abschluss der gesamten Dreierlei-Serie.

  7. Die Wertungen im Rahmen von „Dreierlei im Gebirg“ (2026–2028) basieren auf der fortlaufenden Gesamtwertung über alle drei Editionen.

    Für folgende Gesamtwertungen ist eine Teilnahme ab Edition 1 (2026) erforderlich; Overall-Gesamtwertung (Gelbes Trikot), Schnellste Fahrerin (Rotes Trikot), Nachwuchswertung (Weißes Trikot), Master/Senior-Wertung (Blaues Trikot). Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die erst ab Edition 2 (2027) oder Edition 3 (2028) in die Serie einsteigen, können diese Gesamtwertungen nicht mehr gewinnen, da die erforderlichen Resultate aus Edition 1 fehlen.

  8. Unabhängig vom Einstieg in die Serie bleiben folgende Sonderwertungen auch für Neueinsteiger in Edition 2 oder 3 weiterhin gewinnbar:

  • Bergwertung (Gepunktetes Trikot)

  • Sprintwertung (Grünes Trikot)

  1. Zu Eurer Sicherheit werden auf der abgesperrten Strecke mehrere Pkw und ggf. Motorräder der Organisation im Rennen eingesetzt, u.a. auch ein gekennzeichnetes Fahrzeug mit Rettungsassistent. Bitte macht den Fahrzeugen bei Bedarf Platz wenn diese Euch überholen wollen. Die Fahrzeuge sind angewiesen beim Überholvorgang zu hupen, um Euch entsprechend zu warnen! Nur so können wir gewährleisten, dass das Rennen reibungslos abläuft und Eure Sicherheit im Notfall bestmöglichst garantiert ist!
  2. Die Sicherstellung des Rennverlaufes erfolgt durch:
    a) ein erstes und zweites Führungsfahrzeug, welches sich immer vor den ersten Fahrern befindet
    b) ein drittes und viertes Begleitfahrzeug (Materialwagen), welches sich bei den Verfolgern oder hinter dem Peloton befindet
    c) ein Schlussfahrzeug sowie ein Rettungswagen (DRK), welches sich hinter dem letzten Fahrer befindet und ärztliche sowie technische Hilfe leisten kann
    d) Berg, – und Sprintwertungsbetreuer
    e) Start- und Zielbetreuer
    f) Streckenposten
  1. Die Rennleitung und die Teilnehmer versammeln sich mindestens fünf Minuten vor dem Etappenstart am vereinbarten Treffpunkt. Auf Teilnehmer die zu spät kommen, wird nicht gewartet.
  2. Die Startfreigabe erfolgt von einem Führungsfahrzeug über eine Startfahne (außer beim Einzelzeitfahren)
  3. Sollte das Etappenziel eines Fahrers aufgrund eines Raddefektes nicht erreicht werden, erhält der Fahrer die Zeit des Tages-letzten gutgeschrieben sowie eine „5 Minuten Zeitstrafe“ für die „Dreierlei im Gebirg – Gesamtwertung“.
  4. Sollte das Etappenziel eines Fahrers aufgrund eines selbstverschuldenen Fahrfehlers (abkommen vom Streckenverlauf) nicht erreicht werden, erhält der Fahrer die Zeit des Tages-letzten gutgeschrieben  sowie eine „5 Minuten Zeitstrafe“ für die „Dreierlei im Gebirg – Gesamtwertung“.
  5. Sollte das Etappenziel eines Fahrers aufgrund eines Sturzes nicht erreicht werden, erhält der Fahrer die Zeit des Tages-letzten gutgeschrieben.
  6. Erworbene Sprint,- und Bergwertungspunkte auf der Etappe sind ungültig, wenn der Teilnehmer das Etappenziel nicht erreicht
  1. Fahrer(innen), welche die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nicht einhalten können, müssen die Etappe ggf. nach STVO beenden. Den Anweisungen der Rennleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
  1. Die Zeitmessung erfolgt mit einem Transponder, den alle Teilnehmer bei der Akkreditierung erhalten. Die Rückgabe des Transponders erfolgt nach der letzten Etappe. Nicht innerhalb von vier Wochen zurückgegebene Transponder werden mit 60,- EUR in Rechnung gestellt.
  1. Es gibt in 2026 drei Bergkategorien.
  2. Für die besten „Kletterer“ unter den Teilnehmern gibt es unterschiedlich viele Punkte bei Erreichen oder Überqueren des Messpunktes oben am Berg.
  3. Der beste Kletterer ist dann der Fahrer, der am Ende die meisten Punkte auf seinem Konto hat.
  4. Die Kategorien teilen sich wie folgt auf:
 
1) 3. Kategorie: 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 6 Fahrer)

2) 2. Kategorie: 12, 10, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 10 Fahrer)
3) 1. Kategorie: 18, 15, 12, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 12 Fahrer)

  1. Für die besten „Sprinter“ unter den Teilnehmern gibt es unterschiedlich viele Punkte bei Erreichen oder Überqueren des Wertungsmesspunktes am Zwischensprint oder im Ziel.
  2. Der beste Sprinter ist dann der Fahrer, der am Ende die meisten Punkte auf seinem Konto hat.
  3. Bei einer Sprint–Zielankunft werden jeweils für die ersten 20 Fahrer Punkte vergeben. Bei den Zwischensprints erhalten die ersten 10 Fahrer Punkte. Die Einteilung sieht wie folgt aus:

1) Zielankunft: 20, 19, 18, 17, 16, 15, 14, 13, 12, 11, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 20 Fahrer)
2) Zwischensprints: 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 10 Fahrer)

  1. Für seine Verpflegung während der Etappe in Form von Getränke und Nahrung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Betreuern ist es erlaubt stationär zu verpflegen. Deshalb ist Verpflegung an Gefahrenstellen untersagt und findet wünschenswerterweise nur am Berg statt. Verpflegung aus dem Teamfahrzeug während des Rennens ist erlaubt.
  2. Der Veranstalter selbst richtet in Runde 2 und Runde 3 einen Verpflegungspunkt für die Teilnehmer ein.
  3. Optionales Verpflegungspaket – Für einmalig 9,95 € kann bei der Anmeldung ein Verpflegungspaket hinzugebucht                werden. Nach dem Rennen habt ihr im Zielbereich die Wahl zwischen folgenden Varianten: a) Nudeln mit Jagdwurstwürfeln, Tomatensauce und Reibekäse; b) Nudeln mit Pilzrahmsauce; c) Nudeln mit Tomatensauce

  1. Während der Tour wird den Fahrern untersagt, unerlaubte Substanzen zu sich zu nehmen.
  2. Im Kampf gegen den Doping schließen wir uns der IOC Dopingliste an. Eine Verletzung hat für den Fahrer den Tourausschluss sowie eine Sperre für die nächste TOUR zur Folge.

Versicherung und Haftungsausschluss

  1. Die Teilnahme an der Erzgebirgstour erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren eines Jedermann-Straßenradrennens bekannt sind.
  2. Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren des Rennens noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen – als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen – verursacht durch Teilnehmer der Erzgebirgstour, nicht angemeldete und auf der Strecke befindliche Freizeitsportler, unkontrollierte Ausfahrten von Grundstücken insbesondere privaten.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für beschädigte sowie abhanden gekommene Gegenstände wie beispielsweise Fahrräder, Ausrüstungen, Zubehör, Bekleidungsstücke, Wertgegenstände der Teilnehmer und begleitender Personen. Das gilt auch für hinterlegte Sachen und Gegenstände. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.
  4. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen werden kann, wenn er gegen das Reglement verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
  5. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung zur Teilnahme zugleich, dass er bei einer in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsanstalt für die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden in einer für solche Veranstaltungen angemessenen und ausreichenden Höhe versichert ist.

Einwilligungserklärung

  1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
    2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch uneingeschränkt ohne zeitliche und räumliche Begrenzung veröffentlicht werden dürfen.
  1. Vervollständigungen, Anpassungen und Aktualisierungen behält sich der Veranstalter vor.

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