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Das Reglement

Reglement

Stand 24.AUGUST 2026
  1. Das vorliegende Reglement gilt für die Erzgebirgstour 2026-2028 (Dreierlei im Gebirg). Veranstalter dieser Rundfahrt ist der Radsportverein Aue e.V.
  2. Mit Meldung und Teilnahme an der Erzgebirgstour erkennt jede(r) Sportler/-in diese genannten Regularien an.
  3. Jede(r) Teilnehmer/-in ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieses Reglements vertraut zu machen.
  1. Die Erzgebirgstour 2027 (Edition 2 im Osterzgebirge der Rennserie „Dreierlei im Gebirg“) wird am 29.August 2027 ausgetragen.
  2. Anmeldestart ist der 10.April um 15:00 Uhr. Anmeldeschluss ist der 29.August 2027 um 8:00 Uhr. Nachmeldungen vor Ort sind nicht möglich.
  3. Die vorab Startunterlagen versenden wir per E-Mail ab dem 22.August an die Teilnehmer/-innen. Alle weiteren Startunterlagen stehen am Veranstaltungstag zur Verfügung.
  4. Fahrer-/innen welche die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nicht einhalten können, müssen das Rennen ggf. nach STVO beenden. Die Mindestgeschwindigkeit beträgt 20 km/h
  1. Die Erzgebirgstour ist offen für alle Breiten-, Hobby- und Freizeitradsportler (m, w, d). Nicht startberechtigt sind Sportler und Sportlerinnen einer bei der UCI (Union Cycliste Internationale) gemeldeten Sportgruppe. Lizenznehmer (m, w, d) des BDR sind, unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkung, startberechtigt. Über eine Teilnahme von Sportlern/Sportlerinnen anderer Sportverbände mit vergleichbarer sportlicher Qualifikation entscheidet der Veranstalter im Einzelfall. Anmeldende, die in den letzten 5 Jahren in Dopingdelikte verstrickt waren (als Sportler/Sportlerin oder in anderen Funktionen) sind nicht startberechtigt.
  2. Es genügt die Anmeldung, die Anerkennung des Reglements sowie des Haftungsausschlusses und die Entrichtung des jeweiligen Organisationsbetrages.

Jede Edition der Erzgebirgstour im Rahmen von „Dreierlei im Gebirg“ ist ein eigenständiges Rennen und kann unabhängig von der Gesamtwertung bestritten werden.

Eine Teilnahme an einzelnen Editionen ist jederzeit möglich.

Die dreijährige Gesamtwertung wird durch den Veranstalter automatisch geführt und nach jeder Edition aktualisiert und veröffentlicht.

Die Startgebühr ist je Edition einmalig zu entrichten und beträgt:

  • 69,00 € bei Anmeldung bis Ende April
  • 79,00 € bei Anmeldung bis Ende Juli
  • 89,00 € bei Anmeldung bis einschließlich Veranstaltungstag / Meldeschluss

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits bei der vorherigen Edition gestartet sind, erhalten bei der Anmeldung zur nächsten Edition einen Rückkehrer-Vorteil in Höhe von 5,00 € auf die jeweilige Startgebühr.

Damit möchten wir alle belohnen, die die Serie von „Dreierlei im Gebirg“ aktiv mittragen und über mehrere Jahre Teil dieser Geschichte bleiben.

Optional kann ein Verpflegungspaket hinzugebucht werden:

  • Nudelbuffet / Verpflegungspaket: 9,95 €

Getränke sind nicht enthalten und vor Ort selbst zu bezahlen.

Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrages, wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer zur Veranstaltung nicht antritt.

Ein Startplatztausch ist bis zum 28. August möglich.

Teilnehmerbilder werden nach der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung gestellt und sind bereits in der Startgebühr enthalten.

  1. Werde Mitglied beim RSV AUE (www.rsv-aue.de). Im Anschluss erhältst Du einen Rabatt-Code in Höhe von 10% für die Erzgebirgstour 2027 sowie das Verpflegungspaket kostenfrei.
  1. Es gelten die Materialbestimmungen des BDR. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Beleuchtung ist nicht erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind bei Rennen mit Massenstart ausdrücklich nicht zugelassen:

– Scheibenräder vorn und/oder hinten
– Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
– Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends)
– Fahrradanhänger aller Art
– Packtaschen und andere Zuladungen
– Trinkflaschen aus Glas oder zerbrechlichen Materialien
– Einräder, Sitz- und Liegeräder
– Tandems (ausgenommen bei evtl. Sonderwertungen)
– Handbikes (ausgenommen bei evtl. Sonderwertungen)

  1. Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss ein Prüfsiegel eines international anerkannten Prüfinstitutes aufweisen (z. B. DIN-Norm 33954, SNELund/ oder ANSI-Norm, EC oder GS; EN 1078). Fahren ohne Helm wird mit einer Zeitstrafe geahndet. Dauerhaftes Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.
  2. Die Startnummer dient der Identifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Sie ist gut sichtbar und in voller Größe zu befestigen.
  1. Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften (sportarttypisch eng anliegend), sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet mit freiem Oberkörper zu fahren.
  2. Ab Edition II werden folgende Wertungstrikots zusätzlich durch passende Leader-Helme ergänzt.
  3. Der Gesamt-Führende der Einzelwertung ist verpflichtet, das “Gelbe Trikot” zu tragen. Dieses « maillot jaune » unterscheidet den Führenden im Klassement der Gesamtzeit.
  4. Der/Die Gesamt-Führende der Bergwertung ist verpflichtet, das “Gepunktete Trikot” zu tragen. Dieses „maillot à pois rouges“ belohnt den besten Bergfahrer der Tour. Die Bergwertung wird als fortlaufende Punktewertung geführt. Dadurch können auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die erst ab Edition II oder Edition III einsteigen, weiterhin Punkte sammeln und diese Wertung angreifen.
  5. Der/Die Gesamt-Führende der Sprintwertung ist verpflichtet, das “Grüne Trikot” zu tragen. Dieses „maillot vert“ belohnt den besten Sprinter der Tour. Die Sprintwertung wird als fortlaufende Punktewertung geführt. Dadurch können auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die erst ab Edition II oder Edition III einsteigen, weiterhin Punkte sammeln und diese Wertung angreifen.
  6. Die Gesamt-Führende der Frauen-Wertung ist verpflichtet, das “Rosa Trikot” zu tragen. Dieses „maillot rose“ belohnt die schnellste Fahrerin der Tour.
  7. Der Gesamt-Führende der Nachwuchswertung ist verpflichtet, das “Weiße Trikot” zu tragen. Dieses „maillot blanc“ belohnt den schnellstes Nachwuchsfahrer der Tour (Jahrgang 2001 und jünger) in der Gesamtwertung.
  8. Der Gesamt-Führende der Masterswertung ist verpflichtet, das “Blaue Trikot” zu tragen. Dieses „maillot bleu“ belohnt den schnellsten Senior/Master der Tour (Jahrgang 1986 und älter) in der Gesamtwertung. Master 2 – (Jahrgang 1976 und älter) – TRIKOT FOLGT
  9. Der Führende der GCC-Sonderwertung trägt das Goldene Trikot beziehungsweise das GCC Leader Trikot.

    Dieses Sondertrikot belohnt den bestplatzierten Fahrer aus den Golfstaaten innerhalb der entsprechenden Wertung.

    Die GCC-Sonderwertung steht für internationale Teilnahme, sportlichen Respekt und die verbindende Kraft des Radsports.

    Teilnahmeberechtigt sind Fahrer aus den Mitgliedsstaaten des Gulf Cooperation Council (GCC).

    Der Führende nach einer Edition startet bei der nächsten Edition im goldenen Trikot und verteidigt dieses gegen alle GCC-Fahrer, die bei der jeweiligen Edition am Start stehen. Auch neue GCC-Fahrer und neue Teams können ab Edition II Punkte sammeln und die goldene Wertung angreifen.

    English Version: The leader of the GCC Special Classification wears the Golden Jersey, also referred to as the GCC Leader Jersey.

    This special jersey honors the best-placed rider from the Gulf states within the respective classification.

    The GCC Special Classification stands for international participation, sporting respect, and the unifying power of cycling.

    Eligible to participate are riders from the member states of the Gulf Cooperation Council (GCC).

    The leader after each edition will start the following edition wearing the Golden Jersey and will defend it against all GCC riders participating in that edition. New GCC riders and new teams can also collect points from Edition II onwards and challenge for the Golden Classification.

     

  10. Wenn ein Fahrer oder eine Fahrerin in mehreren Wertungen führt, wird das Trikot mit der höheren Wertigkeit getragen.

    Die Reihenfolge lautet:

    1. Gelb – Gesamtwertung
    2. Rosa – Frauenwertung
    3. Weiß – Nachwuchswertung
    4. Blau – Masterswertung
    5. Gepunktet – Bergwertung
    6. Grün – Sprintwertung
    7. Gold – GCC-Sonderwertung

    Das jeweils weitere Trikot wird vom nächstplatzierten anwesenden Fahrer oder der nächstplatzierten anwesenden Fahrerin der entsprechenden Wertung präsentiert.

    Als Führender oder Führende der Wertung gilt dennoch weiterhin die sportlich führende Person, auch wenn sie das Trikot aufgrund der Trikot-Reihenfolge nicht selbst im Rennen trägt.

  1. Jede Edition der Erzgebirgstour wird als eigenständiges Rennen mit eigener Siegerehrung ausgetragen.
    In jeder Edition werden die Top 3 der jeweiligen Wertungen ausgezeichnet.

    Der Etappensieger wird mit dem legendären “Tourlöwe” geehrt. Platz 1 bis 3 jeder Wertung erhält eine offizielle Editionsmedaille sowie ein Präsent. 

  2. Teilnehmerauszeichnung: Alle Teilnehmer erhalten ein Finisher-Präsent sowie eine Urkunde (Online abrufbar). Bei jeder Siegerehrung gibt es für die Top 3 jeder Kategorie zusätzlich “Präsente”.
  1. Die folgenden Wertungen werden über die Gesamtzeit der Editionen geführt. Die erzielten Zeiten werden über die gefahrenen Editionen hinweg addiert.

    Für den Gesamtsieg in diesen Wertungen ist eine Teilnahme ab Edition I 2026 erforderlich:

    • Overall-Gesamtwertung – Gelbes Trikot
    • Frauenwertung – Rosa Trikot
    • Nachwuchswertung – Weißes Trikot
    • Masterswertungen – Blaues Trikot & Rubin Trikot

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die erst ab Edition II 2027 oder Edition III 2028 in die Serie einsteigen, können diese Gesamtwertungen nicht mehr gewinnen, da ihnen das Ergebnis aus Edition I fehlt.

    Nach Edition II 2027 werden die Ergebnisse aus 2026 und 2027 zusammengeführt. Nach Edition III 2028 ergibt sich aus allen addierten Zeiten der finale Gesamtsieger beziehungsweise die finale Gesamtsiegerin der jeweiligen Wertung.

  2. Unabhängig vom Einstieg in die Serie bleiben folgende Wertungen auch für Neueinsteiger in Edition II oder Edition III weiterhin angreifbar:

    • Bergwertung – Gepunktetes Trikot
    • Sprintwertung – Grünes Trikot
    • GCC-Sonderwertung – Goldenes Trikot / GCC Leader Jersey

    Diese Wertungen werden als fortlaufende Punktewertungen geführt. Bei jeder Edition werden neue Punkte vergeben und zur bestehenden Wertung addiert.

    Der oder die Führende nach einer Edition startet bei der nächsten Edition im jeweiligen Leader-Trikot und verteidigt dieses gegen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in der jeweiligen Wertung startberechtigt sind.

    Auch neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ab Edition II oder Edition III Punkte sammeln und diese Wertungen angreifen.

  3. Die GCC-Sonderwertung wird als internationale Sonderwertung innerhalb von „Dreierlei im Gebirg“ geführt.

    Teilnahmeberechtigt sind Fahrer aus den Mitgliedsstaaten des Gulf Cooperation Council (GCC).

    Die GCC-Sonderwertung wird als fortlaufende Punktewertung geführt. Der Führende nach einer Edition startet bei der nächsten Edition im Goldenen Trikot / GCC Leader Jersey und verteidigt dieses gegen alle GCC-Fahrer, die bei der jeweiligen Edition am Start stehen.

    Auch neue GCC-Fahrer und neue Teams können ab Edition II Punkte sammeln und die goldene Wertung angreifen.

    Punktesystem GCC-Sonderwertung

    Bei jeder Edition erhalten die bestplatzierten GCC-Fahrer Punkte nach folgender Staffelung:

    • 1. Platz: 50 Punkte

    • 2. Platz: 40 Punkte

    • 3. Platz: 35 Punkte

    • 4. Platz: 30 Punkte

    • 5. Platz: 26 Punkte

    • 6. Platz: 22 Punkte

    • 7. Platz: 18 Punkte

    • 8. Platz: 15 Punkte

    • 9. Platz: 12 Punkte

    • 10. Platz: 10 Punkte

    Alle weiteren GCC-Finisher erhalten 5 Punkte.

    Die Punkte aus den einzelnen Editionen werden addiert. Nach jeder Edition wird der aktuelle Stand der GCC-Sonderwertung veröffentlicht.

    Der Fahrer mit den meisten Punkten nach Edition III 2028 gewinnt die finale GCC-Sonderwertung / Golden Jersey Classification.

    Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die bessere Platzierung in der zuletzt gefahrenen Edition. Besteht danach weiterhin Gleichstand, entscheidet die bessere Gesamtzeit der zuletzt gefahrenen Edition.

    English version

    The GCC Special Classification is an international special classification within “Dreierlei im Gebirg”.

    Eligible riders are riders from the member states of the Gulf Cooperation Council (GCC).

    The GCC Special Classification is held as a continuing points classification. The leader after each edition will start the following edition wearing the Golden Jersey / GCC Leader Jersey and will defend it against all GCC riders participating in that edition.

    New GCC riders and new teams can also collect points from Edition II onwards and challenge for the Golden Classification.

    GCC Points System

    At each edition, the best-placed GCC riders receive points according to the following system:

    • 1st place: 50 points

    • 2nd place: 40 points

    • 3rd place: 35 points

    • 4th place: 30 points

    • 5th place: 26 points

    • 6th place: 22 points

    • 7th place: 18 points

    • 8th place: 15 points

    • 9th place: 12 points

    • 10th place: 10 points

    All other GCC finishers receive 5 points.

    The points from each edition are added together. After each edition, the current standings of the GCC Special Classification will be published.

    The rider with the highest number of points after Edition III 2028 wins the final GCC Special Classification / Golden Jersey Classification.

    In case of a tie on points, the better placing in the most recent edition will decide. If there is still a tie, the better overall time in the most recent edition will decide.

  4. Mit Edition III 2028 endet die Serie offiziell.

    Die finalen Top 3 jeder Gesamt- und Sonderwertung werden im Rahmen der großen Abschlussehrung ausgezeichnet.

    Zusätzlich erhalten die Top 3 jeder Wertung ein exklusives Final-Präsent, das erst im Jahr 2028 offiziell bekanntgegeben wird.

    Damit bleibt das Finale ein besonderer Höhepunkt und Abschluss der gesamten Dreierlei-Serie.

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  1. Zu Eurer Sicherheit werden auf der abgesperrten Strecke mehrere Pkw und ggf. Motorräder der Organisation im Rennen eingesetzt, u.a. auch ein gekennzeichnetes Fahrzeug mit Rettungsassistent. Bitte macht den Fahrzeugen bei Bedarf Platz wenn diese Euch überholen wollen. Die Fahrzeuge sind angewiesen beim Überholvorgang zu hupen, um Euch entsprechend zu warnen! Nur so können wir gewährleisten, dass das Rennen reibungslos abläuft und Eure Sicherheit im Notfall bestmöglichst garantiert ist!
  2. Die Sicherstellung des Rennverlaufes erfolgt durch:
    a) ein erstes und zweites Führungsfahrzeug, welches sich immer vor den ersten Fahrern befindet
    b) ein drittes und viertes Begleitfahrzeug (Materialwagen), welches sich bei den Verfolgern oder hinter dem Peloton befindet
    c) ein Schlussfahrzeug sowie ein Rettungswagen (DRK), welches sich hinter dem letzten Fahrer befindet und ärztliche sowie technische Hilfe leisten kann
    d) Berg, – und Sprintwertungsbetreuer
    e) Start- und Zielbetreuer
    f) Streckenposten
  1. Die Rennleitung und die Teilnehmer versammeln sich mindestens fünf Minuten vor dem Etappenstart am vereinbarten Treffpunkt. Auf Teilnehmer die zu spät kommen, wird nicht gewartet.
  2. Die Startfreigabe erfolgt von einem Führungsfahrzeug über eine Startfahne (außer beim Einzelzeitfahren)

     

    Wertung bei Nicht-Erreichen des Etappenziels

    Für die Teilnahme an der Dreierlei im Gebirg – Gesamtwertung gilt:
    Wer bei einer Edition ordnungsgemäß startet, bleibt grundsätzlich in der Dreierlei-Gesamtwertung berücksichtigt – auch dann, wenn das Ziel der jeweiligen Edition nicht erreicht wird.
    1. Erreicht eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer das Ziel aufgrund eines Raddefektes nicht, wird für die Dreierlei-Gesamtwertung die Zeit des letzten gewerteten Tagesfinishers zuzüglich 5 Minuten Zeitstrafe angesetzt.
    2. Erreicht eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer das Ziel aufgrund eines selbstverschuldeten Fahrfehlers, etwa durch Abkommen vom Streckenverlauf, nicht, wird für die Dreierlei-Gesamtwertung die Zeit des letzten gewerteten Tagesfinishers zuzüglich 5 Minuten Zeitstrafe angesetzt.
    3. Erreicht eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer das Ziel aufgrund eines Sturzes nicht, entscheidet die Rennleitung über die Wertung. In der Regel wird für die Dreierlei-Gesamtwertung die Zeit des letzten gewerteten Tagesfinishers angesetzt. Eine zusätzliche Zeitstrafe kann entfallen, wenn kein sportlicher Vorteil entstanden ist.
    4. Erworbene Sprint- und Bergwertungspunkte einer Edition werden nur gewertet, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer das Ziel der jeweiligen Edition erreicht.
    5. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Ziel nicht erreichen, werden in der Tageswertung der jeweiligen Edition als DNF geführt. Die Ersatzzeit gilt ausschließlich für die fortlaufende Dreierlei im Gebirg – Gesamtwertung. Ersatzzeit = Zeit des letzten gewerteten Finishers + 5 Minuten
    6. Die Rennleitung behält sich vor, in besonderen Fällen abweichende Entscheidungen zu treffen, insbesondere bei medizinischen Notfällen, höherer Gewalt, neutralisierten Rennsituationen oder sicherheitsrelevanten Umständen.
  1. Fahrer(innen), welche die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nicht einhalten können, müssen die Etappe ggf. nach STVO beenden. Den Anweisungen der Rennleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
  1. Die Zeitmessung erfolgt mit einem Transponder, den alle Teilnehmer bei der Akkreditierung erhalten. Die Rückgabe des Transponders erfolgt nach der letzten Etappe. Nicht innerhalb von vier Wochen zurückgegebene Transponder werden mit 60,- EUR in Rechnung gestellt.
  1. Es gibt in 2027 drei Bergkategorien.
  2. Für die besten „Kletterer“ unter den Teilnehmern gibt es unterschiedlich viele Punkte bei Erreichen oder Überqueren des Messpunktes oben am Berg.
  3. Der beste Kletterer ist dann der Fahrer, der am Ende die meisten Punkte auf seinem Konto hat.
  4. Die Kategorien teilen sich wie folgt auf:
 
1) 3. Kategorie: 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 6 Fahrer)

2) 2. Kategorie: 12, 10, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 10 Fahrer)
3) 1. Kategorie: 18, 15, 12, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 12 Fahrer)

  1. Für die besten „Sprinter“ unter den Teilnehmern gibt es unterschiedlich viele Punkte bei Erreichen oder Überqueren des Wertungsmesspunktes am Zwischensprint oder im Ziel.
  2. Der beste Sprinter ist dann der Fahrer, der am Ende die meisten Punkte auf seinem Konto hat.
  3. Bei einer Sprint–Zielankunft werden jeweils für die ersten 20 Fahrer Punkte vergeben. Bei den Zwischensprints erhalten die ersten 10 Fahrer Punkte. Die Einteilung sieht wie folgt aus:

1) Zielankunft: 20, 19, 18, 17, 16, 15, 14, 13, 12, 11, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 20 Fahrer)
2) Zwischensprints: 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 (für die ersten 10 Fahrer)

  1. Für seine Verpflegung während der Etappe in Form von Getränke und Nahrung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Betreuern ist es erlaubt stationär zu verpflegen. Deshalb ist Verpflegung an Gefahrenstellen untersagt und findet wünschenswerterweise nur am Berg statt. Verpflegung aus dem Teamfahrzeug während des Rennens ist erlaubt.
  2. Der Veranstalter selbst richtet in Runde 2 einen Verpflegungspunkt für die Teilnehmer ein.
  3. Optionales Verpflegungspaket – Für einmalig 9,95 € kann bei der Anmeldung ein Verpflegungspaket hinzugebucht                werden. Nach dem Rennen habt ihr im Zielbereich die Wahl zwischen folgenden Varianten: a) Nudeln mit Jagdwurstwürfeln, Tomatensauce und Reibekäse; b) Nudeln mit Pilzrahmsauce; c) Nudeln mit Tomatensauce

  1. Während der Tour wird den Fahrern untersagt, unerlaubte Substanzen zu sich zu nehmen.
  2. Im Kampf gegen den Doping schließen wir uns der IOC Dopingliste an. Eine Verletzung hat für den Fahrer den Tourausschluss sowie eine Sperre für die nächste TOUR zur Folge.

Versicherung und Haftungsausschluss

  1. Die Teilnahme an der Erzgebirgstour erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren eines Jedermann-Straßenradrennens bekannt sind.
  2. Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren des Rennens noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen – als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen – verursacht durch Teilnehmer der Erzgebirgstour, nicht angemeldete und auf der Strecke befindliche Freizeitsportler, unkontrollierte Ausfahrten von Grundstücken insbesondere privaten.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für beschädigte sowie abhanden gekommene Gegenstände wie beispielsweise Fahrräder, Ausrüstungen, Zubehör, Bekleidungsstücke, Wertgegenstände der Teilnehmer und begleitender Personen. Das gilt auch für hinterlegte Sachen und Gegenstände. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.
  4. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen werden kann, wenn er gegen das Reglement verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
  5. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung zur Teilnahme zugleich, dass er bei einer in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsanstalt für die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden in einer für solche Veranstaltungen angemessenen und ausreichenden Höhe versichert ist.

Einwilligungserklärung

  1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
    2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch uneingeschränkt ohne zeitliche und räumliche Begrenzung veröffentlicht werden dürfen.
  1. Vervollständigungen, Anpassungen und Aktualisierungen behält sich der Veranstalter vor.

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